Privathaftpflicht kann entweder im Fehlerunabhängige Haftung bestehen. | A-LAW International Law Firm

Privathaftpflicht kann entweder im Fehlerunabhängige Haftung bestehen.

Haftung aus Recht, Vertrags und unerlaubter Handlung (außervertragliche) unterscheiden sich in rechtlichen Ansatz und Regelung der Entschädigung. Lehrbücher und Rechtsprechung sollte vorsichtig in die Rechtshoheit untersucht werden und im Zivilrecht Länder und common law Länder gerichtet, anders zu sein. A-Gesetz im Haus Anwesenheit von zivilen und gemeinsame Anwälte Gesetz geschult einen Mehrwert für die umfassende rechtliche Unterstützung A-LAW steht. 

A-LAW hat Erfahrung in der nationalen und grenzüberschreitende Märkte Genauer gesagt über Angelegenheiten Haftung und Objekt-Versicherung, mit:

  • Bereitstellung genaue Beratung und Verteidigung auf Haftungsansprüche auf Basis der vertraglichen oder außervertragliche Beziehungen oder rechtlichen Vorgaben;
  • Bereitstellung genaue Beratung und Verteidigung auf Objekt Ansprüche auf Basis der vertraglichen oder außervertragliche Beziehungen und Rechtsbestimmungen;
  • Institution eines Verfahrens gegen den haftenden Parteien und Versicherungsunternehmen in einer Vielzahl von Wirtschaftsbereichen.

Siehe auch die Bereiche der Unterstützung von Verkehrsrecht, Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaft und Wirtschaftsrecht, IP- und IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Versicherungsrecht und so weiter.

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