Familientreffen
Genauer gesagt auf die Familienzusammenführung, hat A-LAW Erfahrung in nationalen und grenzüberschreitende Märkte mit:
- Beratung und Unterstützung zu den Anträgen auf Familienzusammenführung mit einem belgischen Bürger / EU-Bürger, mit einem Ausländer mit Wohnsitz temporär oder permanent in Belgien;
- Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Bedingungen für ein erfolgreiches Verfahren der Familienzusammenführung insbesondere, aber nicht in die Erfolgs Forderung beschränkt, die angemessenen Wohnraum Bedarf und so weiter;
- Beratung über einen Antrag für die Ehe oder juristische Zusammenlebens in Belgien;
- Beratung und Unterstützung bezüglich der Rechtsmittelverfahren vor dem Gericht erster Instanz oder das Berufungsgericht, wenn eine Anwendung für die Ehe oder juristische Zusammenlebens in Belgien zurückgewiesen wurde oder wenn ein Fremdheiratsurkunde oder Geburtsurkunde ist nicht von einem belgischen Behörde anerkannt worden ist;
- Die Anwendung, die Erneuerung, und die Aufhebung der Visa, Aufenthaltsgenehmigungen (einschließlich der A, B, E, E + F und F + elektronische Aufenthaltskarte) und andere damit verbundene Einwanderung Dokumente.
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